2026 wird der bisherige Rahmen der steuerlichen Baubegünstigungen bestätigt: 50 % für die Hauptwohnung und 36 % für andere Immobilien (Sanierungen, Ecobonus, Sismabonus). Auch der Möbelbonus wird verlängert. Der Superbonus läuft dagegen aus. Die Begünstigungen werden in der Regel als Absetzbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht, Sonderregelungen werden nicht wieder eingeführt.